Wir über uns - International-Jiu-Jitsu Academy

International Jiu-Jitsu Academy
WORLD ASSOCIATION FOR ALL BUDO STYLES
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Gründung
Veranstalter-Prinzip
Am 23.11.2008 gründeten nachfolgend aufgeführte Mitglieder im Dojo des
"1. Jiu-Jitsu-Verein Sachsen-Anhalt Stendal 1993 e.V." die IJJA e.V. :

01. Karsten Ullrich, 5. Dan Jiu-Jitsu
02. Steffi Gericke, 4. Dan Jiu-Jitsu
03. Stephan Scholze, 2. Dan Jiu-Jitsu
04. Paul Hauschulz, 2. Dan Jiu-Jitsu
05. Carsten Weschke, 2. Dan Jiu-Jitsu
06. Manfred Hauschulz, 2. Dan Jiu-Jitsu
07. Willi Schinitziki, 2. Dan Jiu-Jitsu
08. Stephan Balischewski, 1. Dan Jiu-Jitsu
09. Christian Scholze, 1. Dan Jiu-Jitsu
10. Wolfgang Adam, 1. Dan Jiu-Jitsu
11. Kornelia Brasche, 1. Dan Jiu-Jitsu
12. Sabrina Mersetzky, 1. Kyu Jiu-Jitsu
13. Dr. Burkhard Balischewski, 3. Kyu Jiu-Jitsu
14. Meiken Sellhusen, 4. Kyu Jiu-Jitsu
15. Liane Mersetzky, 4. Kyu Jiu-Jitsu

Alle hier aufgeführten  und  von  der "Deutschen Jiu-Jitsu Union e.V." durch Prüfungen erreichten Dan- und Kyu-Graduierungen wurden bei Gründung der IJJA  e.V.  übernommen.
Fleiß wird belohnt

Der Veranstalter haftet in der rechtlichen Haftung immer und nicht den Ausrichter. Daher wurde das "Ausrichterprinzip" in "Veranstalterprinzip" in den Satzung der DJJA und IJJA umbenannt.
Der "Veranstalter" einer Veranstaltung der DJJA und IJJA haftet nach Zusage des jeweiligen Präsidums in eigener Verantwortung mit dem wirtschaftlichen Risiko, er behält alle Einnahmen und regelt alle Ausgaben!
Der "Veranstalter" führt nach jeweiliger Präsidiumszusage die jeweilige Veranstaltung unter den Namen (Überschrift) der DJJA oder IJJA!
Die beiden Verbände DJJA und IJJA können auch jeder für sich eigenständig, gemäß iher Satzung, selbst "Veranstalter" sein!
Der jeweilige Verband, hier DJJA oder IJJA, kann im eigenem Ermessen als Schirmherr zum jeweiligen "Veranstalter" ohne finanzielle Unterstützung auftreten und diese jederzeit aufheben (gemäß Satzungen der DJJA und IJJA)!
In Deutschland ist eine IJJA-Mitgliedschaft nur als DJJA-Mitglied möglich!

Anmerkung:
Vom Hausrecht des "Ausrichters" bleibt die IJJA e.V. als "Veranstalter" unberührt!



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